Qualitätsergebnisse bei Brustkrebsoperationen
Qualitätsmerkmal: Meldung an Krebsregister
Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn Kliniken möglichst alle Brustkrebserkrankungen an das Krebsregister melden.
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Jede Krebserkrankung sollte von den behandelnden Ärzten an die dafür zuständigen Stellen des Krebsregisters gemeldet werden. Denn durch Verbesserungen der Datengrundlage können auch Diagnose und Therapie verbessert werden. Bisher geschieht die Meldung auf freiwilliger Basis im Einverständnis mit der Patientin. Lehnt diese eine Weitergabe der Information ab, kann das Krankenhaus nicht gegen ihren Willen handeln und muss dafür gegebenenfalls ein schlechteres Ergebnis bei diesem Qualitätsmerkmal in Kauf nehmen.
So häufig melden Ärzte eine Erkrankung an das Krebsregister:
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