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Qualitätsergebnisse bei Einsatz Herzschrittmacher

Qualitätsmerkmal: Leitliniengerechte Behandlung

Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn die Entscheidung zur Implantation eines Herzschrittmachers und die Wahl des Schrittmachers möglichst häufig mit den offiziellen Leitlinien übereinstimmen.

Ein Herzschrittmacher sollte möglichst nur dann eingesetzt werden, wenn dies medizinisch ausreichend begründet ist. Als Entscheidungshilfe dienen den Ärzten medizinische Leitlinien, die darüber Auskunft geben, welche Behandlung bei welcher Form von Herzrhythmusstörungen die beste ist. Genauso vielfältig wie das Krankheitsbild ist das Spektrum der Schrittmacher: Man unterscheidet in der Regel zwischen Ein- und Zweikammersystemen, bei denen ein oder zwei Elektroden ins Herz geführt werden. Der Arzt hat die Aufgabe, den Beschwerden des Patienten entsprechend und gemäß den Leitlinien den richtigen Schrittmacher auszuwählen. Diese Leitlinien werden von Experten der medizinischen Fachgesellschaften erstellt.

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Die folgenden vier Schaubilder zeigen, wie häufig Hamburgs Ärzte gemäß den Leitlinien behandeln:

Entscheidung zur Implantation bei langsamem Herzschlag



Wahl des Schrittmachers bei langsamem Herzschlag



Entscheidung zur Implantation bei Herzschwäche



Wahl des Schrittmachers bei Herzschwäche