Qualitätsergebnisse: Hüftgelenkersatz bei Gelenkverschleiß
Qualitätsmerkmal: Entscheidung zur Operation
Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn nur Patienten mit starken, lang anhaltenden Schmerzen und nachweisbaren Verschleißerscheinungen operiert werden.
weitere Informationen anzeigen
Weitere Informationen:
Ein künstliches Hüftgelenk sollte bei einem Arthrosepatienten möglichst nur dann eingesetzt werden, wenn er über anhaltende Beschwerden klagt. Eine solche Entscheidung kann getroffen werden, wenn folgende Merkmale zutreffen:
- Schmerzen im Bereich der Hüfte auch in Ruhe
- der Betroffene kann nicht mehr als 20 Minuten schmerzfrei gehen
- er nimmt regelmäßig Schmerzmedikamente
- er hat bereits länger als sechs Monate Schmerzen
Eine eingeschränkte Beweglichkeit und auf dem Röntgenbild sichtbare Verschleißerscheinungen unterstützen die Entscheidung für eine Operation.
So häufig erhalten Patienten mit starken Beschwerden ein künstliches Hüftgelenk:
Social Bookmarking