Hüftgelenkersatz

Qualitätsmerkmal: Richtige Entscheidung zur Operation

Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn nur Patienten mit eindeutig festgestellten schweren Hüftproblemen ein künstliches Hüftgelenk erhalten.

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Nicht alle Patienten mit Hüftbeschwerden brauchen ein künstliches Hüftgelenk. Bei Patienten mit Arthrose (Gelenkverschleiß) sollte nur dann eine solche Operation durchgeführt werden, wenn die von Experten festgelegten medizinischen Voraussetzungen dafür eindeutig erfüllt werden. Dies ist der Fall, wenn u.a. folgende Merkmale zutreffen:

  • Schmerzen im Bereich der Hüfte – auch in Ruhe
  • Weniger als 20 Minuten Schmerzfreiheit beim Gehen
  • Schmerzen seit mehr als sechs Monaten
  • Regelmäßige Einnahme von Schmerzmedikamenten
  • Eingeschränkte Beweglichkeit
  • Sichtbare Verschleißerscheinungen auf dem Röntgenbild

Ein weiterer Grund für den Einsatz eines neuen Hüftgelenks kann sein, dass sich eine bereits früher eingesetzte Hüft-Endoprothese gelockert hat, instabil wird oder sich die Kontaktstelle zwischen Knochen und Prothese entzündet hat.

Die folgenden zwei Schaubilder zeigen, bei wie vielen Patienten, die ein künstliches Hüftgelenk erhalten, die Entscheidung medizinisch ausreichend begründet ist. Hier nicht berücksichtigt sind Patienten, die ein künstliches Hüftgelenk infolge eines Oberschenkelhalsbruchs erhalten.

So häufig ist die Entscheidung für das erstmalige Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks medizinisch ausreichend begründet:

So häufig ist die Entscheidung für den Ersatz eines bereits früher eingesetzten künstlichen Hüftgelenks medizinisch ausreichend begründet: