Über den Krankenhausspiegel

Datenerhebung und -bewertung

Die Erhebung der Qualitätsdaten ist bundesweit einheitlich. So müssen zum Beispiel bei Brustkrebsoperationen oder beim Einsatz von künstlichen Hüftgelenken die Ärzte in allen Krankenhäusern Deutschlands die gleichen Formulare ausfüllen und die gleichen Fragen beantworten. Diese Dokumentationen gehen bei den meisten Leistungsbereichen an die Datenannahmestelle der zuständigen Landesarbeitsgemeinschaft, in Hamburg also an die EQS, und werden vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ausgewertet und bundesweit zusammengeführt. 

Abweichungen vom Qualitätsziel

Besondere Aufmerksamkeit schenken die Fachgremien den Kliniken mit Ergebnissen, die vom Qualitätsziel bzw. Referenzbereich abweichen, also so genannten rechnerischen Auffälligkeiten. Die Experten in den Fachkommissionen auf Landesebene fordern dann von den betroffenen Krankenhäusern eine schriftliche Stellungnahme an, in der dargelegt werden muss, wie es zu dem jeweiligen Resultat gekommen ist. Dieses Verfahren nennt sich "Stellungnahmeverfahren". Ziel dieses Verfahrens ist es, die abweichenden Ergebnisse in Zusammenarbeit mit den Kliniken auf mögliche qualitative Auffälligkeiten zu prüfen. Hierdurch sollen die Kliniken in ihren fortwährenden Bemühungen, Behandlungsergebnisse und Arbeitsabläufe sowie die dazugehörige Dokumentation zu verbessern, unterstützt werden.

Gründe für Abweichungen

Erklärungen können zum Beispiel Dokumentationsprobleme sein, wenn etwa die Datensätze des Qualitätssicherungsverfahrens versehentlich falsch oder unvollständig ausgefüllt wurden. Auch kann es zu auffälligen Ergebnissen kommen, wenn ein Krankenhaus besonders viele schwerkranke Patienten behandelt. Diese haben ein größeres Risiko für komplizierte Krankheitsverläufe. Deshalb erscheinen die statistischen Behandlungsergebnisse oft schlechter, ohne dass die Versorgungsqualität tatsächlich schlechter ist. Genau diese Fälle können durch das Stellungnahmeverfahren geklärt werden.

Kontrollen durch die Fachgruppen

Andererseits kann es auch sein, dass die Stellungnahme eines Krankenhauses nicht ausreicht, um den Verdacht eines Qualitätsproblems auszuräumen. In diesem Fall wird die Klinik intensiv an der Verbesserung der Patientenversorgung arbeiten. Die Fachkommission kontrolliert dann den Erfolg in den folgenden Jahren. Auffällige Ergebnisse können also auch bei guter Patientenversorgung entstehen. Im Stellungnahmeverfahren wird daher für jede Auffälligkeit geklärt, welche Ursachen die rechnerischen Auffällligkeiten hatten. Erst danach erfolgt die Bewertung z.B. in "qualitativ unauffällig" (gute Qualität) oder "qualitativ auffällig" (schlechte Qualität).