Hüftgelenkersatz

Qualitätsmerkmal: Gehfähigkeit

Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn möglichst wenig Patienten bei der Entlassung nur eingeschränkt gehfähig sind.

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Nach dem Klinikaufenthalt nehmen die Patienten in der Regel an ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen teil, insbesondere um die Beweglichkeit des Gelenks zu verbessern. Eine Voraussetzung dafür ist, dass sie bei der Entlassung aus dem Krankenhaus selbstständig gehen können. Allerdings kann es sein, dass die Patienten dabei zunächst noch auf Gehhilfen und schmerzstillende Medikamente angewiesen sind.

Erwartete Rate – tatsächliche Rate: Erwartete Rate – tatsächliche Rate: Bei diesem Qualitätsmerkmal wird für jedes Krankenhaus gesondert berechnet, bei wie viel Prozent der Patienten eine eingeschränkte Gehfähigkeit zu erwarten ist. Diese erwartete Rate wird dann mit der in dem betreffenden Krankenhaus tatsächlich eingetretenen Rate ins Verhältnis gesetzt. Ist die tatsächliche Rate gleich hoch wie die erwartete oder sogar geringer, zeugt das von guter Behandlungsqualität. Doch auch wenn sie höher ausfällt, kann die Qualität des Krankenhauses uneingeschränkt gut sein. Ausführliche Informationen finden Sie unter dem Schaubild.

Vergleich: Erwartete und tatsächliche Rate an Patienten, die bei der Entlassung nur eingeschränkt gehfähig sind

Erwartete Rate Tatsächliche Rate
Erwartete Rate Tatsächliche Rate