Über den Krankenhausspiegel

Prüfgremien

Die Inhalte der Prüfverfahren und die Indikatoren (Qualitätsmerkmale), mit denen die Behandlungsqualität der Kliniken gemessen wird, werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Auf Bundesebene führt seit Januar 2016 das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) das Qualitätssicherungsverfahren durch.

Die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG)

Die von den Krankenhäusern im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens gelieferten Daten werden auf Landesebene von einer Landesarbeitsgemeinschaft angenommen und pseudonymisiert an das IQTIG weitergeleitet. Das IQTIG wertet die Daten nach für alle Krankenhäuser und Leistungsbereiche einheitlich festgelegten Methoden aus. Rechnerische Auffälligkeiten einzelner Krankenhäuser werden an die zuständige LAG zurückgemeldet, die daraufhin mit Hilfe von speziellen Fachkommissionen auf Landesebene mit den betroffenen Krankenhäusern ein Stellungnahmeverfahren durchführt. Nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens, das auch Prüfmaßnahmen durch die Fachkommissionen enthält, wird von der LAG eine Bewertung der rechnerischen Auffälligkeit abgegeben (siehe auch "Datenerhebung und -bewertung"). Diese Bewertungen werden im Qualitätsbericht des Krankenhauses und sowie im Krankenhausspiegel veröffentlicht.

In Hamburg wird die LAG von folgenden Einrichtungen gebildet: Hamburgische Krankenhausgesellschaft e.V., Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg, Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen. Mit der administrativen Betreuung und der technisch-organisatorischen Durchführung der Qualitätssicherungsmaßnahmen ist die "EQS-Hamburg Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung" beauftragt. Sie führt bereits seit 1992 solche Projekte in der Hansestadt durch und gehört damit zu den Vorreitern in Deutschland.